Eine Ehe stellt einen wichtigen Wendepunkt im Leben von Menschen dar. Sind Sie Mann und Frau, können Sie heiraten, wann immer Sie wünschen. Gesetzlich besteht hierbei überhaupt kein Problem.

Gleichgeschlechtliche Ehe hingegen trat in Großbritannien erst in 2014 in Kraft, doch ist sie in Nordireland geseztlich immer noch nicht erlaubt. Die Behörden in Nordirland erkennen diese Art von Ehevertrag als eingetragene Lebenspartnerschaft. Es ist daher wichtig, die Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft zu kennen.

Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt es zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft?

Sind Sie Mann und Frau, müssen Sie sich nur für die Eheschließung beim Standesamt anmelden. Gleichgeschlechtliche Trauung hingegen darf generell nur im Standesamt stattfinden. Nur wenn die Kirche es erlaubt, können sich die Paare auch vor dem Altar das Jawort geben. Jedoch erlaubt zum Bespiel die Kirche von England bisher eine gleichgeschlechtliche Ehe nicht.

Es gibt auch andere Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft. Zum Beispiel dürfen gleichgeschlechtliche Ehepartner den Rechtsbegriff ‘verehelicht’ nicht nutzen. Während normale Paare die Ehe durch Scheidung auflösen können, wird der Ehevertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren anders annulliert. Bei einer Ehe gilt Ehebruch als Grund zur Auflösung der Ehe, doch ist dies nicht der Fall bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Was sind die Ähnlichkeiten zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft?

Jeder über 16 darf heiraten, doch ist diese Regel für gleichgeschlechtliche Paare etwas kompliziert. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft geht es darum, gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Rechte wie anderen Paaren zu gewähren. In beiden Fällen geloben sich Paare ewige Treue. Abgesehen von ihrer gesetzlichen Lage, besteht kein Unterschied zwischen einer ehelichen Gemeinschaft und eingetragener Lebenspartnerschaft, die Paare können zusammenleben und gemeinsam das Leben genießen.

Eingetragene Lebenspartnerschaft in Ehe umwandeln

Wenn Sie in Großbritannien leben, können Sie Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine gesetzliche Ehe umwandeln. Um dies zu tun, müssen Sie sich beim Standesamt anmelden. Örtliche Behörden oder standesamtlich zugelassene Einrichtungen sind dafür zuständig, Ihren Antrag zu bearbeiten.

Nützliche Links zum Thema: https://www.lebenspartnerschaft.de/unterschied-ehe-und-eingetragene-lebenspartnerschaft.html – /de/3-wirksame-wege-fuer-eheliches-glueck/